7.2.3 Bildung von Äquipotentialflächen als Bezugsebene für die Berechnung des Trennungsabstandes
Bei der Berechnung des Trennungsabstandes entsprechend Kapitel 7.2.1 und Kapitel 7.2.2 wird davon ausgegangen, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Impedanzen der Strompfade vom Einschlagpunkt der Blitzentladung in die Fangeinrichtung bis zur gemeinsamen Potentialausgleichsebene / Erdungsanlage der Blitzstrom ungleichmäßig auf die einzelnen Ableitungen verteilt. Dies spiegelt sich im Wert des so ermittelten Stromaufteilungs-Koeffizienten kc wider. Der daraus resultierende Trennungsabstand s wird im Beiblatt 1 zur DIN EN IEC 62305-3 als voller Trennungsabstand bezeichnet.
Eine Verringerung des Wertes von kc und damit eine Verringerung des erforderlichen Trennungsabstandes s (verringerter Trennungsabstand) kann nur dann erreicht werden, wenn dafür Sorge getragen wird, dass sich der Blitzstrom gleichmäßig auf alle vorhandenen Strompfade (Ableitungen) zur Erdungsanlage hin verteilt. Dies ist dann der Fall, wenn die Fangeinrichtung Bestandteil eines Potentialausgleichsystems ist, das dafür Sorge trägt, dass sich der Blitzstrom unabhängig vom Einschlagspunkt in die Fangeinrichtung gleichmäßig auf die vorhandenen Ableitungen aufteilt. Das kann nur durch eine komplette metallene oder sehr eng vermaschte Leitungsstruktur im Bereich der Fangeinrichtung erreicht werden. Ist dies der Fall, so lässt sich der Stromaufteilungs-Koeffizient kc nach Gleichung 7.2.3.1 berechnen:
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