10.1.1 Einsatz von SPDs unter Beachtung des Schutzes bei indirektem Berühren in Niederspannungsanlagen
Die Schutzmaßnahmen in Niederspannungsanlagen sind gemäß DIN VDE 0100 Gruppe 400 geregelt. Der Personenschutz hat stets oberste Priorität und darf durch Maßnahmen zum EMV- und Sachschutz, wie Überspannungsschutz, keinesfalls beeinträchtigt werden. Bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen in Anlagen mit Blitz- und Überspannungsschutz ist die gegenseitige Beeinflussung der unterschiedlichen Schutzkonzepte zu berücksichtigen. Dies ist besonders relevant, da Überspannungsschutzgeräte (SPDs) üblicherweise zwischen Außenleiter und Schutzleiter sowie zwischen Neutralleiter und Schutzleiter installiert werden. Ein überlastetes SPD, das einen Kurzschluss zwischen Außenleiter und Schutzleiter verursacht, muss unter Einhaltung der vorgegebenen Abschaltzeiten für den Schutz bei indirektem Berühren von der Anlage getrennt werden. Die maximal zulässige Berührungsspannung UL beträgt bei Wechselspannung 50 V. In speziellen Anwendungsfällen kann ein niedrigerer Wert festgelegt werden.
Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter gewährleisten im Fehlerfall durch automatische Abschaltung oder Meldung die Sicherheit. Eine sorgfältige Koordination ist erforderlich zwischen:
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