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7.3.3 Blitzschutz-Potentialausgleich für Anlagen der Informationstechnik

Der Blitzschutz-Potentialausgleich für Anlagen der Informationstechnik im Rahmen des inneren Blitzschutzes stellt eine Erweiterung des Schutzpotentialausgleichs nach DIN VDE 0100-410 dar (Bild 7.3.1.1). Zusätzlich zur direkten Anbindung aller leitfähigen Teile entsprechend Kapitel 7.3.1 und der indirekten Anbindung aktiver Leiter der Niederspannungsanlage entsprechend Kapitel 7.3.2 müssen auch die Zuleitungen der Telekommunikations- und signalverarbeitenden Netzwerke in den Potentialausgleich einbezogen werden. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher informationstechnischer Systeme ist bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, Schutzkomponenten und Schutzgeräte Detailkenntnis über die elektrischen Eigenschaften der informationstechnischen Systeme erforderlich.  

Zur Erleichterung der Auswahl von Überspannungsschutzgeräten (SPDs) für den Blitzschutz-Potentialausgleich informationstechnischer Systeme können die in Tabelle E.2 der DIN EN IEC 62305-1 aufgelisteten Blitzstromwerte verwendet werden. Das daraus für die Bemessung der SPDs im Rahmen des Blitzschutz-Potentialausgleichs abgeleitete Blitzstrom-Ableitvermögen ist in Tabelle 7.3.3.1 zusammengefasst. Anhand der Wellenform des Blitzstromes (10/350 µs) ist zu erkennen, dass an dieser Stelle SPDs zum Einsatz kommen müssen, deren Ableitvermögen der Kategorie D1 der Produktnorm DIN EN IEC 61643-21entsprechen muss. 

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