10.3.2 Störfestigkeit der Endgeräte
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, den Schutzpegel für ein Überspannungsschutzgerät so zu bemessen, dass dieser unterhalb der Zerstörungsgrenze für ein Automatisierungs- / Telekommunikationsendgerät liegt. Das Problem bei einer derartigen Bemessung besteht darin, dass die Zerstörungsgrenze für ein Endgerät meist nicht bekannt ist. Deshalb ist es notwendig, hier ein anderes Vergleichskriterium heranzuziehen. Im Rahmen der Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) müssen elektrische und elektronische Betriebsmittel eine Störfestigkeit gegenüber leitungsgeführten impulsförmigen Störgrößen aufweisen.
Die Anforderungen für diese Prüfungen und die Prüfaufbauten sind in DIN EN 61000-4-5 beschrieben. Für unterschiedliche Geräte, die in unterschiedlichen elektromagnetischen Umgebungsbedingungen eingesetzt werden, sind unterschiedliche Prüfschärfegrade hinsichtlich der Störfestigkeit gegenüber impulsförmigen Störgrößen festgelegt. Diese Prüfschärfegrade tragen die Bezeichnung 1 bis 4, wobei der Prüfschärfegrad 1 die geringsten Störfestigkeitsanforderungen an die zu schützenden Geräte beinhaltet und der Prüfschärfegrad 4 die höchsten Störfestigkeitsanforderungen eines Gerätes sicherstellt.
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