1.7 Zuordnung von Blitzstromparametern zu Gefährdungspegeln
Das natürliche Phänomen Blitz unterliegt bestimmten Wahrscheinlichkeiten bezüglich des Auftretens der verschiedenen Blitzstromparameter. Diese haben hinsichtlich des Schutzes vor Blitzeinwirkungen unterschiedliche Bedeutung. Zur Definition des Blitzes als natürliche Störgröße und des Schutzes vor Blitzeinwirkung werden die Gefährdungspegel I bis IV festgelegt.
Hohe Blitzstromparameter bestimmen maßgebend die Beanspruchung der Komponenten, die zur Errichtung einer dauerhaft wirksamen Blitzschutzanlage notwendig sind.
Niedrige Blitzstromparameter, insbesondere die kleinen Scheitelwerte des Blitzstromes, bestimmen im Zusammenhang mit dem elektro-geometrischen Model (siehe Kap. 1.5) die möglichen Einschlagpunkte einer Blitzentladung. Je kleiner dabei der Scheitelwert des Blitzstromes ist, umso größer ist die Anzahl möglicher Einschlagpunkte an einem Objekt.
Für jeden Gefährdungspegel wird ein Satz von
- Maximalwerten der Blitzstromparameter
(Dimensionierungskriterien, die verwendet werden, um Blitzschutzkomponenten so auszulegen, dass sie den zu erwartenden Ansprüchen gewachsen sind) und
- Minimalwerten der Blitzstromparameter
(Auffangkriterien, die notwendig sind, um die Bereiche bestimmen zu können, die mit hinreichender Sicherheit vor direkten Blitzeinschlägen geschützt sind (Festlegung des Blitzkugelradius basierend auf dem elektro-geometrischen Modell))
benötigt.
Die Tabellen 1.7.1 und 1.7.2 zeigen die Zuordnung der Gefährdungspegel zu den entsprechenden Maximal- und Minimalwerten der Blitzstromparameter. Die Abdeckung der Blitzstromparameter durch die 4 Gefährdungspegel zeigt zusammenfassend Bild 1.7.1.
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