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4.2 Ableitungseinrichtungen

Die Hauptfunktion von Ableitungeinrichtungen besteht darin, den Blitzstrom nach dem Einfangen durch die Fangeinrichtungen sicher und kontrolliert zur Erdungsanlage zu führen. Dabei übernehmen sie eine zentrale Rolle in der Schutzwirkung des Gesamtsystems und beeinflussen so maßgeblich die Wirksamkeit, Sicherheit und Normkonformität der Blitzschutzmaßnahme.

Ein Blitzschutzsystem ohne wirksame Ableitungseinrichtungen ist unvollständig und potenziell gefährlich. Die Ableitungen:

  • Leiten den Blitzstrom ab, um thermische und mechanische Schäden am Gebäude zu vermeiden.
  • Verhindern Überschläge zu benachbarten leitfähigen Teilen durch kontrollierte Stromführung.
  • Reduzieren elektromagnetische Einwirkungen, die durch den Stromfluss entstehen.
  • Ermöglichen die Stromverteilung, insbesondere bei komplexen Gebäudestrukturen.

Gemäß DIN EN IEC 62305-3 (VDE 0185-305-3) gelten für Ableitungseinrichtungen folgende Grundsätze:

  • Mindestens zwei Ableitungen pro Gebäude, gleichmäßig verteilt.
  • Maximaler Abstand zwischen zwei Ableitungen entsprechend der gewählten Schutzklasse des Blitzschutzsystems.
  • Mechanische Festigkeit und Blitzstromtragfähigkeit der Leitungen.
  • Kürzest mögliche Verbindung von Fangeinrichtungen und Erdungsanlage.
  • Einhaltung von Trennungsabständen zu anderen leitfähigen Systemen.

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