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3.2 Arbeitsschutzrecht

Grundlage des Arbeitsschutzrechtes in der Europäischen Union ist die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie). Ihr zugeordnet sind Einzelrichtlinien, die Mindestvorschriften u. a. für die Bereiche Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen enthalten, die die nationale Gesetzgebung in den Ländern der EU stark beeinflussen.

Die Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland liefert das Grundgesetz, in dem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Artikeln 1 und 2 festgeschrieben ist. Darauf bauen alle weiteren Gesetze im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf, mit denen die Anforderungen an den Arbeitsschutz geregelt werden. Die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden sind geregelt im Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (kurz: Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG). Dieses Gesetz setzt die Anforderungen der europäischen Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie (Richtlinie 89/391/EWG) in deutsches Recht um.

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