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7.3.2 Blitzschutz-Potentialausgleich für Niederspannungsanlagen

Der Blitzschutz-Potentialausgleich für Niederspannungsanlagen im Rahmen des inneren Blitzschutzes stellt eine Erweiterung des Schutzpotentialausgleichs nach DIN VDE 0100-410 dar (Bild 7.3.1.1). Zusätzlich zu allen leitfähigen Teilen entsprechend Kapitel 7.3.1 werden dabei auch die Zuleitungen der Niederspannungsverbraucheranlage in den Potentialausgleich einbezogen. Die Besonderheit dieser Maßnahme liegt darin, dass eine Anbindung an den Potentialausgleich nur indirekt, d.h. über entsprechende Überspannungsschutzgeräte (SPDs) erfolgen kann.

Bei einem direkten Blitzeinschlag in das äußere Blitzschutzsystem der baulichen Anlage ist die Aufteilung des Blitzstromes zwischen den äußeren leitfähigen Teilen, den in das Gebäude eingeführten elektrischen Versorgungsleitungen und dem Erdungssystem des Gebäudes zu berücksichtigen. Die Aufteilung des Blitzstromes ist im Abschnitt E.2.1 der DIN EN IEC 62305-1 beschrieben (Gleichung 7.3.2.1):

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