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6.4.3 Ableitungen an Gebäuden mit Innenhöfen

Bei baulichen Anlagen mit geschlossenen Innenhöfen muss geprüft werden, ob die Errichtung von Ableitungen im Innenhof notwendig ist. In geschlossenen Innenhöfen mit einem Umfang von mehr als 30 m sollten Ableitungen installiert werden (Bild 6.4.3.1). Der Abstand zwischen den Ableitungen soll dem typischen Wert der gewählten Schutzklasse entsprechen, wie in Tabelle 6.4.1.1 angegeben.

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