6.4.5.1 Bedingungen für ein elektrisch isoliertes Blitzschutzsystem
Mit der Ausgabe 2025-10 der DIN EN IEC 62305-3 wurde der Begriff „elektrisch isoliertes Blitzschutzsystem“ neu eingeführt und von bisherigen Bezeichnung „getrenntes Blitzschutzsystem“ abgegrenzt. Diese begriffliche Präzisierung dient der besseren Unterscheidung zwischen verschiedenen Ausführungsformen äußerer Blitzschutzsysteme und trägt zur Klarheit in Planung, Ausführung und Prüfung bei.
Ein elektrisch isoliertes Blitzschutzsystem zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen den aktiven Blitzstrompfaden (z. B. Ableitungen) und den elektrisch leitfähigen Teilen der zu schützenden baulichen Anlage keine elektrisch leitende Verbindung besteht. Außer im Bereich der Erdungsanlage im Erdreich hat ein isoliertes Blitzschutzsystem keinen elektrischen Kontakt mit der zu schützenden baulichen Anlage. Ziel ist die Vermeidung von unkontrollierten Funkenüberschlägen infolge von Induktionswirkungen und Potentialunterschieden bei Blitzstromdurchgang.
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