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6.2.1.2 Fangleitungen

Die Auslegung des Schutzraumes einer Fangleitung erfolgt durch das Schutzwinkelverfahren. ​ Dabei wird der Schutzraum durch eine Kombination aus geraden Linien und Kreisbögen definiert:

  1. Horizontale Fangleitung: Der Schutzraum besteht aus zwei Teilen:
  • Entlang der Seiten der Fangleitung wird der Schutzraum durch eine Linie im Schutzwinkel definiert, die parallel zur Fangleitung verläuft.
  • An den Enden der Fangleitung bildet der Schutzraum einen Halbkreis, dessen Radius durch den Schutzwinkel bestimmt wird. 
    Dieser zeltförmige Schutzbereich wurde bereits im Kapitel 4.1 beschrieben und im Bild 4.1.11 dargestellt.

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