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6.2.1.3 Vermaschte Leitungen

Die Auslegung von Fangeinrichtungen mit vermaschten Leitungen erfolgt nach dem Maschenverfahren. Dabei wird ein Maschennetz aus Fangleitungen auf der zu schützenden Fläche installiert, das die gesamte Oberfläche abdeckt. Die Auslegung berücksichtigt folgende Punkte:

  1. Anordnung der Fangleitungen:
  • Die Fangleitungen werden an Dachkanten, Dachüberhängen und Dachfirsten installiert. 
  • Bei geneigten Dächern mit einer Neigung größer als 1/10 werden die Fangleitungen entlang der Dachfirste und Kanten verlegt. 
  • Für bauliche Anlagen über 60 m Höhe werden Fangleitungen auch an den Seitenflächen im oberen Bereich (über 80 % der Gebäudehöhe) angebracht. 
  1. Maschengröße:
  • Die Maschengröße darf die festgelegten Werte entsprechend der gewählten Schutzklasse nicht überschreiten (Tabelle 4.1.3). Sie kann um maximal 25 % vergrößert werden, solange der Umfang der Maschen entsprechend Tabelle 4.1.3 nicht erhöht wird. 

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