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8.5 Kirchen und Kirchtürme

Die Festlegung des richtigen Schutzes für Kirchen und Gebetsstätten ist besonders wichtig. Anders als bei modernen Gebäuden geht es hier nicht nur um materielle Werte, sondern vor allem um einzigartiges Kulturerbe. Wird historische Bausubstanz, Kunst oder sakrale Gegenstände durch einen Blitz zerstört, ist der Verlust endgültig. Deshalb steht der Erhalt des Kulturerbes im Mittelpunkt der Risikoanalyse und unterscheidet diese klar von der Bewertung anderer Bauwerke.

Risikomanagement
Gemäß DIN EN IEC 62305-1, Anhang NA wird für Kirchen und Gebetsstätten standardmäßig die Blitzschutzklasse III als angemessen betrachtet. Diese Klassifizierung definiert einen robusten und in den meisten Fällen ausreichenden Schutzumfang, der die grundlegenden Anforderungen an die Personensicherheit und den Gebäudeschutz erfüllt.

Allerdings erfordern Sonderfälle eine differenziertere Betrachtung. Handelt es sich bei dem Gotteshaus um ein Bauwerk von hohem kulturellem Wert, insbesondere um ein ausgewiesenes Baudenkmal, muss unter Umständen von dieser Standardeinstufung abgewichen werden. In diesen Fällen ist eine detaillierte Risikoanalyse gemäß DIN EN IEC 62305-2 zwingend erforderlich. Die spezifischen Anforderungen an Kirchen werden zudem in der DIN EN IEC 62305-3, Beiblatt 2 detailliert behandelt. Eine solche Analyse bewertet das spezifische Risiko präzise, indem sie maßgebliche Faktoren berücksichtigt, wie:

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