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8.11 Sirenenanlagen

Die Installation von Sirenenanlagen auf Gebäuden erfordert ein fundiertes Schutzkonzept, um die Funktionssicherheit der Anlage und den Schutz des Gebäudes selbst zu gewährleisten. Ein solches Konzept ist eine technische Notwendigkeit, die sich auf die Funktionsfähigkeit kritischer Warninfrastruktur direkt auswirkt und auf normativen Anforderungen basiert.
Die grundlegenden Anforderungen für den Blitz- und Überspannungsschutz sind in der Norm 

  • DIN EN IEC 62305-3 und 
  • DIN EN IEC 62305-3 Bbl 2 festgelegt. 

Ergänzend können die Normenreihen 

  • DIN VDE 0100 (VDE 0100)
  • DIN VDE 0855-300 (VDE 0855-300) und 
  • DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2) relevant sein. 

Ein Blitzschutzsystem der Schutzklasse III entspricht den normalen Anforderungen für Sirenenanlagen.

Gefährdungsanalyse
Die spezifische Gefährdung entsteht, wenn eine Sirenenanlage nicht durch Fangeinrichtungen vor einem direkten Blitzeinschlag geschützt ist oder der erforderliche Trennungsabstand zu den Ableitungen des Blitzschutzsystems nicht eingehalten wird. In einem solchen Fall können Blitzteilströme unkontrolliert über die Systemtechnik in das Gebäudeinnere eindringen. Da diese Komponenten nicht für die Führung solch hoher Ströme ausgelegt sind, kann es zu gefährlichen Überschlägen und Isolationsfehlern kommen. Die daraus resultierenden Konsequenzen reichen von der Zerstörung der Anlage bis hin zur Entstehung eines Brandes, der das gesamte Gebäude gefährdet.

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