6.4.2 Notwendigkeit von inneren Ableitungen
Ausgedehnte bauliche Anlagen (z.B. Fertigungshallen oder Logistikzentren) weisen eine große Dachfläche auf. Bei einem Blitzeinschlag in die Fangeinrichtungen auf der Dachmitte muss der Blitzstrom eine lange Wegstrecke zurücklegen, um über die Ableitungen und die Erdungsanlage ins Erdreich zu gelangen. Dadurch ergibt sich ein großer erforderlicher Trennungsabstand zwischen den Fangeinrichtungen auf der Dachfläche und den unter der Dachfläche befindlichen Dachtragwerken aus Stahl. Kann der erforderliche Trennungsabstand nicht eingehalten werden, so ist eine leitfähige Verbindung zwischen der Fangeinrichtung und dem Tragwerk herzustellen. In diesen Fällen sollten die Durchführungen durch die Dachfläche vom Dachdecker errichtet werden, da die Regensicherheit des Daches in seiner Gewährleistungspflicht liegt.
Bei ausgedehnten baulichen Anlagen wird die Dachkonstruktion nicht nur durch die Mauern am Umfang des Gebäudes getragen, sondern auch durch Innenstützen.
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