Direkt zum Inhalt

8.8 Schutzhütten

Die rechtliche und sicherheitstechnische Notwendigkeit eines Blitzschutzes für Schutzhütten ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht der Betreiber, beispielsweise von Golfplätzen oder Wanderwegen. Diese Pflicht verlangt, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Benutzer vor vorhersehbaren Gefahren zu schützen. Eine Schutzhütte muss daher mehr leisten als nur Witterungsschutz; sie muss als sicherer Schutzraum konzipiert sein, der Personen zuverlässig vor den lebensbedrohlichen Auswirkungen eines Blitzeinschlags bewahrt. 

Schutzziel 
Das übergeordnete Schutzziel ist die Schaffung eines definierten Raums, der Personen vor direktem Blitzeinschlag sowie vor den sekundären, aber nicht minder gefährlichen Effekten von Berührungs- und Schrittspannungen schützt (Bild 8.8.1).

Bei einem Blitzeinschlag in oder nahe einer Schutzhütte entstehen drei primäre Gefährdungen für Personen. Diese müssen durch ein fachgerechtes Schutzkonzept beherrscht werden:

Sie möchten weiterlesen?

Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich kostenlos.