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8.6 Schwimmbäder

Schwimmbäder weisen aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten und spezifischen Nutzung eine inhärent hohe Gefährdungslage bei Gewittern auf. Die Kombination aus weitläufigen Außenanlagen, Wasserflächen, leitfähigen Konstruktionen und der Anwesenheit von Personen im Freien resultiert in einem komplexen Risikoprofil. Die Sicherheit von Besuchern und Personal erfordert daher ein strategisch geplantes und lückenlos umgesetztes Schutzkonzept, das über die Standardanforderungen für Gebäude hinausgeht.

Planungsgrundlagen
Die Planung und Errichtung von Blitzschutzmaßnahmen für Schwimmbäder sind in einem umfassenden Regelwerk verankert, dessen Einhaltung die Grundlage für einen rechtssicheren und wirksamen Schutz bildet. Ein Blitzschutzsystem, das für Hallenbäder/Freibäder nach Blitzschutzklasse III und für Kombi- und Spaßbäder nach Blitzschutzklasse II ausgelegt ist, entspricht den normalen Anforderungen. Diese Information wird im Nationalen Anhang NA der DIN EN IEC 62305-1gegeben.

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