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8.2 Sportstätten

Die Verantwortung zum Schutz von Sportstätten vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen liegt beim Betreiber, der im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit von Sportlern, Zuschauern und Personal Sorge tragen muss. Blitzeinschläge stellen eine unmittelbare und lebensbedrohliche Gefahr dar, sei es durch einen direkten Treffer auf dem Spielfeld oder auf ungeschützten Tribünen, durch gefährliche Berührungsspannungen an metallenen Bauteilen wie Geländern und Masten oder durch Schrittspannungen im Umkreis der Einschlagstelle.

Rechtliche und normative Grundlagen
Die Forderung nach einer Blitzschutzanlage für eine Sportstätte beruht auf einem soliden Fundament aus gesetzlichen Vorgaben und den anerkannten Regeln der Technik. Diese rechtlichen und normativen Grundlagen definieren das Schutzziel – den Schutz von Menschenleben – und bilden die Basis für jede seriöse Planung und Errichtung eines Blitzschutzsystems.

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