6.3.1 Fangeinrichtungen für Gebäude mit Satteldach
Aufgabe von Fangeinrichtungen ist es, bevorzugte Einschlagstellen für Blitze gezielt zu erfassen und die Blitzströme sicher in das Erdungssystem des Gebäudes abzuleiten.
Bestimmte Bereiche eines Gebäudes sind aufgrund ihrer exponierten Lage besonders blitzgefährdet. Dazu zählen insbesondere:
- die Spitzen von Giebeln,
- Schornsteine,
- Dachfirste und Dachgrate,
- Giebel- und Traufenkanten,
- Brüstungen sowie
- weitere hervorstehende Dachaufbauten.
Diese Stellen müssen mit geeigneten Fangeinrichtungen versehen werden, um ein wirksames Einfangen und die sichere Ableitung von Blitzströmen zu gewährleisten.
Bei Gebäuden mit Satteldach wird in der Regel ein maschenförmiges Netz aus Fangleitungen auf der Dachfläche installiert. Die Größe der Maschen richtet sich nach der gewählten Blitzschutzklasse. So beträgt die empfohlene Maschenweite beispielsweise 15 m × 15 m für Gebäude der Blitzschutzklasse III (Bild 6.3.1.1).
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