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6.3.4 Fangeinrichtungen für Gebäude mit weicher Bedachung

Die Auslegung eines Blitzschutzsystems gemäß Schutzklasse III erfüllt in der Regel die Anforderungen für Gebäude mit weicher Bedachung wie Reet-, Stroh- oder Schilfdächer. In besonderen Fällen kann eine Risikoanalyse nach DIN EN IEC 62305-2 erforderlich sein, um die Notwendigkeit und Ausgestaltung des Blitzschutzes zu präzisieren.

Gemäß Abschnitt 6 des Beiblattes 2 zur DIN EN IEC 62305-3 ist bei Weichdächern eine besondere Verlegung der Fangeinrichtung vorgeschrieben. Fangleitungen müssen auf isolierenden Stützen frei gespannt verlegt werden, um eine direkte Berührung mit dem brennbaren Dachmaterial zu vermeiden. Auch im Bereich der Traufe sind definierte Mindestabstände einzuhalten, insbesondere bei nachträglicher Montage, um sicherzustellen, dass diese auch nach einer Neueindeckung gewahrt bleiben.

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