6.3.5 Fangeinrichtungen für begehbare und befahrbare Dächer
Auf befahrbaren Dachflächen ist die Installation herkömmlicher Fangeinrichtungen, wie sie beispielsweise mit Betonsteinen befestigt werden, nicht möglich. Um dennoch einen normgerechten äußeren Blitzschutz sicherzustellen, können Fangleitungen entweder direkt im Beton oder in den Fugen der Fahrbahntafeln verlegt werden. Bei der Verlegung in Fugen ist darauf zu achten, dass an den Knotenpunkten der Blitzschutzmaschen sogenannte Fangpilze als definierte Einschlagpunkte installiert werden. Die Maschenweite dieser Fangeinrichtung darf die in Kapitel 4.1, Tabelle 4.1.3 festgelegten Grenzwerte der jeweiligen Blitzschutzklasse nicht überschreiten.
Sofern sichergestellt ist, dass sich während eines Gewitters keine Personen auf der Dachfläche aufhalten, genügt die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen. In diesem Fall ist jedoch eine eindeutige und gut sichtbare Beschilderung erforderlich, die Personen darauf hinweist, dass das Parkdeck bei Gewitter unverzüglich zu verlassen und nicht zu betreten ist (siehe Bild 6.3.5.1).
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