3.3.7 Akzeptierbares Schadensrisiko und Auswahl von Blitzschutzmaßnahmen
Bei der Entscheidung über die Auswahl von Blitzschutzmaßnahmen ist zu prüfen, ob das ermittelte Schadensrisiko R einen akzeptierbaren (also noch tolerierbaren) Wert RT überschreitet oder nicht. Hier muss für eine gegen Blitzeinwirkungen ausreichend geschützte bauliche Anlage gelten:
[equation]
(Gl. 3.3.7.1)
Ein repräsentativer Wert des tolerierbaren Risikos ist RT = 10−5/a. Nach eingehender Untersuchung können unter Berücksichtigung der Vulnerabilität von Menschen innerhalb und außerhalb des untersuchten Bauwerks und der Kritikalität des Bauwerks und seiner Umgebung für die Öffentlichkeit aufgrund physischer Schäden unterschiedliche Werte vergeben werden.
Die Maßnahmen des Blitzschutzes sollen das Schadensrisiko R auf Werte unter dem akzeptierbaren Schadensrisiko RT begrenzen. Durch die detaillierte Berechnung der Schadensrisiken und durch die Aufteilung in die einzelnen Risiko-Komponenten RA, RB, RC, RM, RU, RV, RW und RZ, kann die Auswahl von Blitzschutzmaßnahmen für eine konkrete bauliche Anlage äußerst gezielt vorgenommen werden. Das grundsätzliche Vorgehen zur Auswahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen zeigt das Flussdiagramm (Bild 3.3.7.1).
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