3.3.8 Berechnung der Schadenshäufigkeit (Ausfallrate)
In der DIN EN IEC 62305-2 wird nur noch ein einziges Schadensrisiko berechnet. Diess beinhaltet insbesondere den Verlust von Personen und physikalische Verluste an und in der baulichen Anlage und an deren Inhalt. Dieses Schadensrisiko ist daher am besten vergleichbar als Überlagerung der beiden Schadensarten L1: Verlust von Menschenleben und L3: Verlust an Kulturgüter aus vorherigen Ausgabe der DIN EN 62305-2. Man erkennt dies auch sehr gut an den relevanten Risiko-Komponenten aus Tabelle 3.3.6.1. Das Schadensrisiko setzt sich insbesondere zusammen aus den Risiko-Komponenten RA, RB, RU und RV, d.h. Komponenten, die vor allem auf den Schadensursachen D1D, D1T und D2 basieren, also auf Elektrischem Schlag und Feuer, Explosion, etc. Die überspannungsrelevanten Komponenten RC, RM, RW und RZ als Folge der Schadensursache D3 sind hier nur in „Ausnahmefällen“ relevant, also bei direkten Auswirkungen von Überspannungen auf Menschenleben (z.B. im Krankenhaus) oder als Ursache von Explosionen in entsprechend gefährdeten Anlagen.
Die Schadensarten L2: Verlust von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und L4: Wirtschaftliche Verluste aus der „alten“ Edition 2 der Norm beruhten überwiegend auf überspannungsrelevanten Komponenten, d.h. die Dienstleistung war insbesondere durch Überspannungen gefährdet, und ebenso waren wirtschaftliche Verluste ein Ergebnis solcher Überspannungen. Sie waren damit eine Folge des Ausfalls von elektrischen und elektronischen Einrichtungen, weniger von physikalischen Schäden an der baulichen Anlage. Bei den „alten“ Schadensarten musste aber noch ein Verlustfaktor bestimmt werden, um ein Schadensrisiko zu berechnen, oder es musste eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden. Beides war nicht immer einfach.
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