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6.5.6 Erdungsanlagen für Niederspannungsanlagen

Erdungsanlagen bilden die Grundlage für den sicheren Betrieb elektrischer Niederspannungsanlagen. Sie stellt den Bezugspunkt für den Schutzleiter (PE) und den Potentialausgleich dar und ist Grundlage für die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag. Darüber hinaus erfüllen sie wichtige Aufgaben für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die Funktionssicherheit moderner Kommunikations- und Steuerungssysteme. In Deutschland ist die Errichtung einer Erdungsanlage für alle Neubauten verpflichtend und erfolgt nach den Vorgaben der DIN VDE 0100-540 in Verbindung mit VDE-AR-N 4100.

Die Erdungsanlage muss so ausgeführt sein, dass sie eine dauerhafte, niederohmige Verbindung zur Erde gewährleistet. Sie hat thermischen, mechanischen und korrosiven Beanspruchungen standzuhalten und darf durch Veränderungen des Erdungswiderstands – etwa infolge Austrocknung oder Frost – nicht in ihrer Schutzwirkung beeinträchtigt werden. Nach VDE-AR-N 4100 ist die Erdung nicht nur für den Fehlerschutz, sondern auch für Funktionserdungen (z. B. von Kommunikationssystemen) und den Blitzschutz relevant. Schutzanforderungen haben jedoch stets Vorrang vor funktionalen Anforderungen wie EMV oder Signalreferenzebenen für Telekommunikationssysteme.

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