6.5.7 Erdungsanlagen in Kabelnetzen
Die sichere Erdung von Kabelnetzen ist ein zentrales Element der Schutzmaßnahmen in der modernen Informations- und Kommunikationstechnik. Die Norm DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1) legt spezifische Sicherheitsanforderungen für ortsfeste und – soweit anwendbar – auch für bewegliche Anlagen fest, die Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste übertragen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anforderungen betrifft die Erdungsanlage, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Personen, angeschlossenen Endgeräten und dem installierenden Fachpersonal.
Folgende Erdungsanlagen (Bild 6.5.7.1) genügen den Anforderungen der DIN EN IEC 60728-11:
- Erdungsanlage des Gebäudes (z.B. Fundamenterder)
- wenigstens zwei horizontale Erder (Banderder) mit mindestens jeweils 2,5 m Länge mit einem Winkel größer 60° zueinander verlegt
- ein horizontaler Erder (Banderder) von mindestens 5 m Länge mindestens 0,5 m tief verlegt und mindestens 1 m vom Fundament entfernt,
- ein vertikaler Erder von mindestens 2,5 m Länge
- zwei vertikalen Erdern von mindestens 1,5 m Länge in einem Abstand zueinander von 3 m mindestens 0,5 m tief verlegt und mindestens 1 m vom Fundament entfernt.
- Natürliche Bestandteile, wie durch verbundene Stahlbetonbewehrung oder andere geeignete unterirdische Metallkonstruktionen
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