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6.4.4.2 Errichtung von Ableitungen

Die Ableitung ist die elektrisch leitende Verbindung zwischen der Fangeinrichtung und der Erdungsanlage. Ableitungen sollen den eingefangenen Blitzstrom zur Erdungsanlage leiten, ohne dass am Gebäude, z. B. durch unzulässig hohe Erwärmung, ein Schaden entsteht.
Um das Auftreten von Schäden bei der Ableitung des Blitzstromes zur Erdungsanlage zu verringern, sind die Ableitungen so anzubringen, dass vom Einschlagpunkt zur Erde mehrere parallele Strompfade bestehen, die Länge der Stromwege so kurz wie möglich gehalten wird (gerade, senkrecht, keine Schleifenbildung) und die Verbindungen zu leitenden Teilen der baulichen Anlage überall dort hergestellt werden, wo es notwendig ist.

Die Ableitungen müssen so angeordnet werden, dass sie die direkte Fortsetzung der Fangleitungen sind. Sie müssen gerade und senkrecht verlegt werden, sodass sie die kürzest mögliche direkte Verbindung zur Erde darstellen.

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