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6.4.4.1 Materialanforderungen für Ableitungen

In erster Linie werden die Ableitungen direkt am Gebäude (ohne Abstand) angebaut. Kriterium für die Verlegung direkt an der baulichen Anlage ist die Temperaturerhöhung im Falle eines Blitzeinschlages in das Blitzschutzsystem.
Besteht die Wand aus schwer oder normal entflammbarem Baustoff, dürfen die Ableitungen direkt auf oder in der Wand installiert werden.
Aufgrund der Angaben in den Bauordnungen der Länder werden in der Regel keine leicht brennbaren Baustoffe verwendet.
Dadurch können die Ableitungen in der Regel meist direkt am Gebäude montiert werden.

Holz gilt bei einer Rohdichte über 400 kg/m2 und einer Dicke über 2 mm als normal entflammbar. Somit kann z. B. an Holzmasten die Ableitung direkt angebracht werden.
Wenn die Wand aus einem leicht entflammbaren Baustoff besteht, können die Ableitungen direkt auf die Oberfläche der Wand installiert werden, vorausgesetzt, dass die Temperaturerhöhung beim Blitzstromfluss nicht gefährlich ist.

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