3.3.10 Zusammenfassung
Blitzschutz-Risikoanalysen haben die Objektivierung und Quantifizierung der Gefährdung von baulichen Anlagen und deren Inhalte durch direkte und indirekte Blitzeinschläge zum Ziel. In Deutschland hatte dieses neue Denken seinen Niederschlag zuerst 2002 in der Vornorm DIN V 0185-2 / VDE V 0185 Teil 2 gefunden. Diese Vornorm wurde 2006 durch die Norm DIN EN 62305-2 abgelöst, die nun in der dritten Ausgabe als DIN EN IEC 62305-2 vorliegt. Dabei haben sich gegenüber der ersten und zweiten Ausgabe der DIN EN 62305-2 einige wichtige Änderungen ergeben.
Wesentliche Änderungen in der dritten Ausgabe umfassen dabei:
- Berechnet wird nur noch ein Wert des Risikos, d.h. es wird nicht mehr zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden. Diese Berechnung eines Risikos kommt für bauliche Anlagen und deren Systeme zum Tragen, die von „öffentlicher Bedeutung“ sind. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass in solchen Anlagen bzw. von deren Ausfall auch Personen betroffen sind, die nicht am Entscheidungsfindungsprozess des Risikomanagements beteiligt sind (“Öffentlichkeit“). Für „private“ Anlagen kann eine Risikoberechnung erfolgen; dies liegt dann in der Verantwortung des Eigentümers oder des eingesetzten Managements.
- Daneben wird für elektrische und elektronische Systeme eine Ausfallrate (Schadenshäufigkeit) berechnet und bewertet. Dies umfasst dann nur durch Überspannungen erzeugte Schäden. Hier wird auf die Berücksichtigung der Konsequenzen und des Umfangs eines solchen Schadens verzichtet. Es geht ausschließlich um die Anzahl möglicher Ausfälle in einem definierten Zeitraum. Eine tolerierbare Ausfallrate kann bei Systemen von „öffentlicher Bedeutung“ wieder allgemein definiert werden (Vorschläge von IEC, nationale Komitees, Gesetzgeber), während ein solcher Wert bei „privaten“ Systemen in der Verantwortung des Eigentümers oder des eingesetzten Managements liegt.
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