9.10.3 Potentialausgleich für Anlagen der Informationstechnik
An den LPZ-Übergängen innerhalb von Gebäuden sind weitere Maßnahmen zu treffen, die eine Verminderung des Störpegels zur Folge haben (Bild 9.10.3.1). Da in der LPZ 2 oder höher in
der Regel Endgeräte installiert sind, müssen die Schutzmaßnahmen einen Reststörpegel sicherstellen, der unterhalb endgeräteverträglicher Werte liegt. Dies wird erreicht durch:
- Einsatz von Überspannungsschutzgeräten möglichst nahe am Endgerät
- Einbeziehen der Leitungsschirme in den Potentialausgleich
- Niederimpedanten Potentialausgleich des informationstechnischen SPD zu Endgerät und energietechnischem SPD
- Beachtung der energetischen Koordination von vorgelagertem SPD zu nachfolgendem SPD und zum Endgerät
- Einhalten des Installationsabstandes zwischen Telekommunikationsleitungen und Gasentladungslampen von mindestens 130 mm
- Unterbringen von Elektroinstallationsverteiler und Datenverteiler in verschiedenen Schränken
- Kreuzung von Niederspannungsleitungen und Telekommunikationsleitungen im 90 ° Winkel
- Ausführung von Kabelkreuzungen auf dem kürzesten Weg.
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