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9.7.1 Potentialausgleich für metallene Installationen

Der Übergang von der äußeren Blitzschutzzone LPZ 0A in die erste innere Schutzzone LPZ 1 stellt eine kritische Schnittstelle im gesamten Blitzschutzkonzept für bauliche Anlagen dar. Der an dieser Grenze umgesetzte Potentialausgleich ist nicht nur eine Schutzmaßnahme unter vielen; er ist das Fundament, auf dem die Wirksamkeit aller nachfolgenden Schutzvorkehrungen für interne Systeme beruht. Die korrekte Einbindung aller passiven metallischen Systeme ist von strategischer Bedeutung, da diese Teile oft unbeabsichtigt zu unkontrollierten Pfaden für Blitzteilströme werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß in das Potentialausgleichssystem integriert sind. Dies kann zu gefährlichen Potentialverschleppungen tief in das Gebäudeinnere führen.
Diese Forderung des Potentialausgleiches entspricht im Grunde denen des Schutzpotentialausgleiches nach DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-444 und DIN VDE 0100-540. Weiterführend zum Schutzpotentialausgleich ist der Blitzschutz-Potentialausgleich zudem für Leitungen elektrischer und elektronischer Systeme an dieser Schnittstelle der Zonen zu realisieren. Dieser Potentialausgleich ist möglichst nahe an der Eintrittsstelle der Leitungen und metallenen
Installationen in die bauliche Anlage zu realisieren. Die Leitungsführung sollte möglichst kurz (niederimpedant) ausgeführt sein.
Folgende metallene Installationen sind in den Potentialausgleich einzubinden:

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