9.8.1 Potentialausgleich für metallene Installationen
Der Potentialausgleich für metallene Installationen an der Schnittstelle von LPZ 0B zu LPZ 1 ist möglichst unmittelbar an der Eintrittsstelle der Leitungen und leitfähigen Bauteile in den Schutzbereich der LPZ 1 herzustellen. Sämtliche Systeme und metallischen Komponenten sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. Für die Wirksamkeit des Potentialausgleichs ist eine möglichst kurze und damit niederimpedante Leitungsführung entscheidend. Ein ringförmig ausgeführter Potentialausgleich innerhalb des Zonenübergangs ermöglicht eine besonders niederimpedante Anbindung aller relevanten Systeme und trägt wesentlich zur Reduzierung induzierter Spannungsdifferenzen bei.
Die räumliche und konstruktive Planung dieser Anbindungspunkte muss bereits in der Rohbauphase bzw. im Rahmen der Zonendefinition erfolgen. Eine nachträgliche Integration ist in der Regel nur mit erhöhten Impedanzen realisierbar und führt zu einer spürbaren Minderung der Schutzwirkung.
Zwingend in den Potentialausgleich einzubeziehen sind insbesondere folgende metallene Installationen:
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