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9.10.3 Potentialausgleich für Anlagen der Informationstechnik

An den LPZ-Übergängen innerhalb von Gebäuden sind weitere Maßnahmen zu treffen, die eine Verminderung des Störpegels zur Folge haben (Bild 9.10.3.1). Da in der LPZ 2 oder höher in
der Regel Endgeräte installiert sind, müssen die Schutzmaßnahmen einen Reststörpegel sicherstellen, der unterhalb endgeräteverträglicher Werte liegt. Dies wird erreicht durch:

  • Einsatz von Überspannungsschutzgeräten möglichst nahe am Endgerät
  • Einbeziehen der Leitungsschirme in den Potentialausgleich
  • Niederimpedanten Potentialausgleich des informationstechnischen SPD zu Endgerät und energietechnischem SPD
  • Beachtung der energetischen Koordination von vorgelagertem SPD zu nachfolgendem SPD und zum Endgerät
  • Einhalten des Installationsabstandes zwischen Telekommunikationsleitungen und Gasentladungslampen von mindestens 130 mm
  • Unterbringen von Elektroinstallationsverteiler und Datenverteiler in verschiedenen Schränken
  • Kreuzung von Niederspannungsleitungen und Telekommunikationsleitungen im 90 ° Winkel
  • Ausführung von Kabelkreuzungen auf dem kürzesten Weg.

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