9.9.2 Potentialausgleich für Energieversorgungsanlagen
In der modernen Blitzschutzplanung stellt das Blitzschutzzonen-Konzept nach DIN EN IEC 62305-4 mit den Zonenübergängen LPZ 0A auf LPZ 1 und LPZ 1 auf LPZ 2 das fundamentale Instrument dar. Jedoch erzwingt die bauliche Realität kompakter Anlagen zunehmend den Verzicht auf Zwischenstufen. Insbesondere bei baulich verdichteten Systemen, wie sie in der Mobilfunktechnik oder bei kompakten industriellen Steuerungseinheiten vorkommen, ist es oft unumgänglich, an einer Grenze den direkten Übergang von der LPZ 0A auf die LPZ 2 zu realisieren (Bild 9.9.2.1).
Diese Konstellation stellt eine extreme Belastungssituation dar. Im Gegensatz zum kaskadierten Übergang entfällt hier die vorgelagerte Reduktion elektromagnetischer Beeinflussungen durch die LPZ 1.
Die Betriebsmittel in der LPZ 2 sind direkt den hohen Änderungsraten von Spannung (du/dt) und Strom (di/dt) ausgesetzt, die ohne geeignete Schutzmaßnahmen zur sofortigen Zerstörung empfindlicher Elektronik führen können. Das Risiko entsteht daraus, dass das Schutzniveau der LPZ 2 exakt auf die begrenzte Störfestigkeit hochsensibler Komponenten abgestimmt sein muss, während gleichzeitig die in LPZ 0A auftretende Blitzteilstromenergie sicher beherrscht werden muss. Die Bewältigung dieses direkten Sprungs erfordert eine technologische Brücke, welche die massiven Energien eines Blitzstroms unmittelbar auf ein Niveau begrenzt, das mit der Stehspannung der Endgeräte korreliert.
Sie möchten weiterlesen?
Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich kostenlos.