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9.10.2 Potentialausgleich für Energieversorgungsanlagen

Auch bei den LPZ-Übergängen 1 auf 2 und höher wird eine Überspannungsbegrenzung und Feldabschwächung dadurch erreicht, dass parallel zu allen metallenen Systemen, die elektrischen Energie- und Datenleitungen konsequent an jeden LPZ-Übergang in den Potentialausgleich einbezogen werden (Bild 9.10.2.1). Durch die Realisierung einer Raum- und Geräteschirmung wird eine Abschwächung der elektromagnetischen Beeinflussung erreicht.
Die Überspannungsschutzgeräte, welche an den LPZ-Übergängen 1 auf 2 oder an den höheren LPZ-Übergängen eingesetzt werden, haben die Aufgabe, die Restgrößen vorgelagerter
Überspannungsschutzgeräte weiter zu minimieren.
Sie müssen induzierte Überspannungen, die auf die in der LPZ verlegten Leitungen einwirken, und die in der LPZ selbst erzeugten Überspannungen abbauen. Das Ableitvermögen
der hier einzusetzenden SPDs lässt sich aus Tabelle E.1 der DIN EN IEC 62305-1 erschließen. Die SPDs vom Typ 2 sollten somit in der Lage sein, mindestens 5 kA der Wellenform 8/20 μs pro Phase zerstörungsfrei abzuleiten. Je nachdem, an welcher Stelle die Schutzmaßnahmen getroffen werden, lassen sie sich entweder einem Gerät zuordnen (Geräteschutz) (Bild 9.10.2.2), oder sie stellen in der Installation die infrastrukturelle Grundlage für das Funktionieren eines Gerätes oder Systems dar (Bild 9.10.2.3). Die Ausführungsformen des Überspannungsschutzes
an den LPZ-Grenzen 1 auf 2 und höher können somit sehr unterschiedlich sein.

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