Durch Sonneneinstrahlung und Gebäudeabwärme kann auch bei Frost Schmelzwasser entstehen. Durch Wiedergefrieren wird das Abfließen des Wassers verhindert und es kommt zu einem Wasserrückstau, welcher die Funktionsfähigkeit der Dach­entwässerung beeinträchtigt. Zudem wird eine Eiszapfenbildung begünstigt, die wiederum eine erhöhte Gefährdung mit sich bringt.

Ein weitaus problematischerer Aspekt ist die Zunahme der Schnee- und Eislast auf dem Dach. Diese kann schnell zu einer Überschreitung der max. Traglast führen. Auf der Grundlage vergangener Schadensfälle wurde beispielsweise vom Bayerischen Landesamt für Umwelt eine „Anleitung zur Abschätzung einer aktuellen Schneelast“ herausgegeben.
Solche Schäden können durch den Einsatz von Dach- und Regenrinnenheizungen verhindert werden, aber nur dann, wenn die Funktionsfähigkeit auch bei Blitzbeeinflussung oder bei Auftreten von Überspannungen weiterhin sichergestellt ist.

Bauliche Anlage ohne äußeren Blitzschutz

Bei einer baulichen Anlage ohne äußeren Blitzschutz ist davon auszugehen, dass der Betreiber die Einschlagswahrscheinlichkeit in seine bauliche Anlage für gering hält. Dennoch ist ein Schutz vor induktiven Einkopplungen mittels Überspannungs-Ableiter Typ 2 nach DIN VDE 0100-100 zu berücksichtigen.

Da sich sowohl die Heizbänder als auch der Temperatur- und Feuchtefühler außerhalb der baulichen Anlage befinden, sind deren Anschlussleitungen induktiven Einkopplungen ausgesetzt. Eine zerstörerische Wirkung ist über alle Leitungen zu erwarten. Daher werden diese Leitungen unmittelbar am Gebäudeeintritt und die Zuleitung vor dem Steuergerät mit Überspannungs-Ableitern Typ 2 beschaltet (Bild 9.3.1).

Bild 9.3.1 Überspannungs-Schutzbeschaltung des Steuergerätes in einer baulichen Anlage ohne äußeren Blitzschutz

Bauliche Anlage mit äußerem Blitzschutz

Für die Errichtung von Blitzschutzsystemen in baulichen Anlagen mit äußerem Blitzschutz ist die DIN EN 62305-1 bis 4 (VDE 0185-305-1 bis 4) anzuwenden. In solchen Anlagen sind die Dachrinnen bzw. Regenfallrohre in der Regel mit den Fangeinrichtungen unmittelbar leitend verbunden und liegen dadurch bei Blitzeinschlägen auf hohem Potential. Sowohl die Leitungen der Heizbänder als auch die des Feuchtefühlers befinden sich in direktem Kontakt mit den blitzstrombehafteten Dachrinnen und Regenfallrohren. Dieser Sachverhalt führt zwangsläufig zu Blitzstromeinkopplungen auf diese Leitungen. Daher müssen sie unmittelbar am Gebäudeeintritt mit Blitzstrom-Ableitern Typ 1 beschaltet werden (Bild 9.3.2).

Bild 9.3.2 Blitzstrom- und Überspannungsschutzbeschaltung bei ein-trittsferner Lage des Steuergerätes in einer baulichen Anlage mit äußerem Blitzschutz

Bei akzeptiertem Verlust des Steuergerätes (keine sich stellende Brandgefährdung durch das Steuergerät bzw. die von außen ankommenden Kabel) ist der Schutz der baulichen Anlage mittels Kombi-Ableiter unmittelbar am Leitungseintritt möglich (Bild 9.3.3).

Bild 9.3.3 Blitzstromschutzbeschaltung bei eintrittsnaher Lage des Steuergerätes (Verlust wird akzeptiert) in einer baulichen Anlage mit äußerem Blitzschutz