Die Hauptaufgabe der Sicherheitsbeleuchtung ist die Ausweisung und Beleuchtung von Rettungswegen, die Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung bis zum gefahrlosen Beenden der dortigen Tätigkeiten und die Beleuchtung zur Vermeidung von Paniken. 

Im Folgenden wird der Überspannungsschutz für Zentrale Versorgungssysteme (CPS) betrachtet, welche als sogenannte Zentralbatterieanlagen (ZB) vermarktet werden.

Diese verfügen über:

  • Schnittstelle Netzversorgung
  • Schnittstelle Batterieschrank
  • Schnittstellen Stromkreisumschaltungsbausteine, welche in Verbindung mit den systemspezifischen Vorschaltgeräten der Leuchten eine individuelle Zuordnung als Dauer-, Bereitschaftsbetrieb und geschaltetes Dauerlicht im Stromkreis erlauben. Des Weiteren ermöglichen diese Bausteine die vorgeschriebene Prüfung und Einzelleuchtenüberwachung. Zudem beinhalten sie die erforderlichen Überstromschutzorgane zur Stromkreisabsicherung.
  • Schnittstelle Buskommunikation mit dem/den Zentralbatteriesystem / Unterzentralen
  • Schnittstelle LAN
  • Schnittstelle Fernanzeige
  • Schnittstellen frei programmierbare Ein- und Ausgänge

Prinzipiell bestimmt eine Risikobeurteilung die Notwendigkeit von Überspannungsschutzgeräten (SPD – Surge Protective Device) zum Schutz der Schnittstellen. Um die Zentralbatterieanlage nahezu risikolos zu schützen, ist es erforderlich, alle vorgenannten Schnittstellen zu beschalten (Bild 9.10.1).

Bild 9.10.1 In der LPZ 1 und im gleichen Brandabschnitt befindliche Zentalbatterieanlage, Netzzuleitung, Batterieschrankzulei-tung, Busleitung, Fernanzeigeleitung, LAN-Leitung sowie DS-/BS-Stromkreisleitungen

Schnittstellenbeschaltungen, welche in der Regel obligatorisch sind, werden in Bild 9.10.1, Bild 9.10.2, Bild 9.10.3 und Bild 9.10.4 mit durchgängig umrandeten Schaltzeichensymbolen für den Überspannungsschutz dargestellt. Schutzbeschaltungen, welche nach besonderer Risikobeurteilung zum Einsatz kommen, sind gestrichelt gezeichnet.

Bild 9.10.2 Blitzschutz-Potentialausgleich für Stromkreise der Sicherheits-beleuchtung am Zonenübergang Gebäude-Erdreich
Bild 9.10.3 Blitzschutz-Potentialausgleich an einer E 30-Leitung im E 30-Verteiler (Innenseite der Außenwand)
Bild 9.10.4 Blitzschutz-Potentialausgleich im konventionellen Ver teiler (Außenseite der Außenwand)

Während im Bild 9.10.1 davon ausgegangen wird, dass sich ein koordinierter Blitzstrom-Ableiter (SPD Typ 1) in der netz- und informationstechnischen Gebäudeversorgung befindet, so wird die Notwendigkeit eines SPD Typ 1 für die, das Gebäude verlassenden Stromkreise der Sicherheitsbeleuchtung durch den vorgeschriebenen Blitzschutz-Potentialausgleich bestimmt (Bild 9.10.2). Da diese Stromkreise sowohl im AC- wie auch im DC-Betrieb gespeist werden, muss der am Zonenübergang LPZ 0A zu LPZ 1 (Gebäudeeintritt) eingesetzte Typ 1-Ableiter hierfür ausgelegt sein. Technisch können hier keine normalen Funkenstrecken-Ableiter, die für den Einsatz in AC-Systemen entwickelt und geprüft wurden, zur Anwendung kommen. Das ideale Schutzgerät ist hier der DEHNsecure M 1 242. Er ist sowohl für DC als auch für AC (Vorsicherung max. 10 A) ausgelegt.

Der Funktionserhalt des Leitungsnetzes muss sowohl im Störfall als auch beim Einsatz von Überspannungsschutzgeräten beachtet werden. D. h., dass bei erforderlicher Funktionserhaltverkabelung das in die Leitung eingeschaltete Überspannungsschutzgerät in einem E 30-Verteiler einzubauen ist (Bild 9.10.3). 
Hierbei muss der E 30-Verteiler so dimensioniert werden, dass die höchstzulässige Umgebungstemperatur des Überspannungsschutzgerätes nicht überschritten wird. Um dies sicherzustellen, muss das Datenblatt des Überspannungsschutzgerätes dem Hersteller des E 30-Verteilers zugänglich gemacht werden.
Wird das Funktionserhaltkabel noch durch die Außenwand geführt, dann genügt für das Überspannungsschutzgerät ein konventioneller Verteiler, welcher nach den IP-Kriterien auszuwählen ist (Bild 9.10.4).