Dem anlagentechnischen Brandschutz und insbesondere der Brandmeldeanlage (BMA) werden eine große Bedeutung zugesprochen. So können moderne Gebäude mit aufwendiger Architektur, komplexer Infrastruktur und Nutzung den heutigen Anforderungen des Brandschutzes sowie der Sicherheit einfach gerecht werden. Die Anlagen dienen der Branderkennung, Alarmierung und Evakuierung und damit dem Schutz von Personen und Sachwerten. Eine weitere entscheidende Aufgabe ist es, als führende Größe die zentrale Funktion der Steuerungen anderer sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen im Brandfall zu übernehmen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine detaillierte Abstimmung zwischen allen Beteiligten, die Koordination der Schnittstellen und die entsprechende Dokumentation der Maßnahmen von großer Bedeutung. Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert u.a. die Schutzziele des Betreibers sowie mögliche baurechtliche Forderungen, die sich z.B. aus einer Sonderbauverordnung, Baugenehmigung oder einem geforderten Brandschutzkonzept ergeben können. Es beschreibt die notwendigen Anforderungen und bringt diese mit den normativen Vorgaben und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) in Einklang. Somit trägt es zu einer sicheren Planung, Ausführung und dem anschließenden Betrieb der Anlagen bei. Versicherungsrechtliche Belange, die vertragsrechtlich die Einhaltung der aktuellen VDS-Richtlinien fordern, sollten berücksichtigt werden.

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