Aufgrund der wachsenden Nabenhöhen bei Windenergieanlagen werden vermehrt sowohl Beton- als auch Hybridtürme, bestehend aus einem Betonturm (unten) sowie einem Stahlrohrturm (oben), in größerer Anzahl errichtet (Bild 9.25.1).

Erdungsanlagen der Windenergieanlagen dienen neben der Schutz- und Funktionserdung auch der Blitzschutzerdung. Diese können nur erstellt werden, wenn alle leitfähigen Teile von der Gondel über den Turm bis zum Fundament in den Potentialausgleich mit eingebunden sind. Die Funktionsweise muss über die gesamte Lebenszeit der WEA sichergestellt werden.

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