Hinsichtlich der Prüfung und Wartung des LEMP-Schutzes gelten dieselben Grundlagen und Voraussetzungen wie für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen, die bereits in Kapitel 3.4 beschrieben wurden. 
Besondere Bedeutung kommt bei der Prüfung des LEMP-Schutzes den baubegleitenden Prüfungen zu, da eine Vielzahl von Komponenten des LEMP-Schutzes nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr zugänglich sind. Die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Verbindung und Anschluss der Armierung) sind fotografisch zu dokumentieren und dem Prüfungsbericht beizufügen.

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