Hinsichtlich der Prüfung und Wartung des LEMP-Schutzes gelten dieselben Grundlagen und Voraussetzungen wie für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen, die bereits in Kapitel 3.4 beschrieben wurden. 
Besondere Bedeutung kommt bei der Prüfung des LEMP-Schutzes den baubegleitenden Prüfungen zu, da eine Vielzahl von Komponenten des LEMP-Schutzes nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr zugänglich sind. Die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Verbindung und Anschluss der Armierung) sind fotografisch zu dokumentieren und dem Prüfungsbericht beizufügen.

Prüfungen sollen durchgeführt werden:

  • während der Installation des LEMP-Schutzes,
  • nach der Installation des LEMP-Schutzes,
  • in periodischen Abständen,
  • nach jeder Änderung von Komponenten, die für den LEMP-Schutz relevant sind,
  • erforderlichenfalls nach einem Blitzeinschlag in die bauliche Anlage.

Nach Abschluss der Prüfung müssen alle festgestellten Mängel unverzüglich beseitigt werden. Wenn nötig, ist die technische Dokumentation zu aktualisieren.
Eine umfassende Inspektion des LEMP-Schutzes sollte im Zuge der Überprüfung der Elektroanlage gemäß Arbeitsstätten-Verordnung mindestens alle zwei bis vier Jahre durchgeführt werden.