Mit der Veröffentlichung der Errichternormen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 am 01. Oktober 2016 ist der Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD) verpflichtend. Neben den gewerblichen und industriellen Anlagen hat diese Forderung nun auch uneingeschränkte Gültigkeit für Ein- u. Mehrfamilienhäuser. Die Überspannungs-Schutzeinrichtungen sind nun generell am Speisepunkt der Anlage anzuordnen (gebäudeeintrittsnah), dieser Speisepunkt kann beispielsweise der Hauptverteiler / die NSHV sein.

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