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6.2
Potentialausgleich für Energieversorgungsanlagen
Der Potentialausgleich für Niederspannungsverbraucheranlagen im Rahmen des inneren Blitzschutzes stellt eine Erweiterung des Schutzpotentialausgleichs (früher: Hauptpotentialausgleich) nach DIN VDE 0100-410 dar (Bild 6.1.1).
Zusätzlich zu allen leitfähigen Systemen werden dabei auch die Zuleitungen der Niederspannungsverbraucheranlage in den Potentialausgleich einbezogen. Die Besonderheit dieses Potentialausgleichs liegt darin, dass eine Anbindung an den Potentialausgleich nur über entsprechende Überspannungsschutzgeräte erfolgen kann. Die Anforderungen, die an derartige Überspannungsschutzgeräte gestellt werden, sind in DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) im Abschnitt 7 und den Anhängen C und D näher beschrieben.
Analog zum Potentialausgleich mit metallenen Installationen (s. Kapitel 6.1) soll der Potentialausgleich für die Zuleitungen der Niederspannungsverbraucheranlage ebenfalls unmittelbar an der Einführungsstelle im Objekt durchgeführt werden. Für die Installation der Überspannungsschutzgeräte im ungezählten Bereich der Niederspannungsverbraucheranlage (Hauptstromversorgungssystem) gelten die in der VDN-Richtlinie „Überspannungsschutzeinrichtung Typ 1 – Richtlinie für den Einsatz in Hauptstromversorgungssystemen“ beschriebenen Anforderungen (s. hierzu auch Kapitel 7.5.2 und Kapitel 8.1) (Bild 6.2.1 und Bild 6.2.2). Diese Richtlinie wird zukünftig ersetzt durch die VDE-AR-N 4100.