Pro Jahr werden in Deutschland durchschnittlich 1,5 Millionen Blitz­ereignisse registriert. So aufregend und schön das Naturschauspiel auch ist, es werden doch Jahr für Jahr Menschen und Tiere dabei getötet und materielle Werte vernichtet. Besonders die Personen, die sich im Freien aufhalten, wie Golfspieler und Wanderer, sind gefährdet.
Jährlich werden aus aller Welt schwere Blitz­unfälle mit Verletzungen und Toten gemeldet, insbesondere auf Golfplätzen. Zum Schutz vor den Auswirkungen des Blitzes ist den Schutzhütten daher besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Nachfolgend finden Sie allgemeine Hinweise zu Blitzschutzmaßnahmen bei Schutzhütten.

Schutzhütten, z. B. auf Golfplätzen, müssen nicht nur Schutz vor Sturm und Regen bieten, sondern auch vor den Auswirkungen von Blitzen. Es steht deshalb außer Frage, dass für eine Schutzhütte auch ein Blitzschutz erforderlich ist. So hat z. B. ein Golfplatzbetreiber gegenüber seinen Mitgliedern / Golfern eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu wahren. Die Basis der Haftung von z. B. Golfplatzbetreibern bilden die sogenannten Verkehrssicherungspflichten. 

„Hiernach hat ein Golfplatzbetreiber gegenüber allen Benutzern seiner Anlage die Verpflichtung, alle bestehenden oder möglicherweise noch entstehenden Gefahren abzuwehren, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Dies sind neben organisatorischen Maßnahmen insbesondere auch bauliche Vorkehrungen. Anzahl, Ausstattung, Größe und Verortung der Blitzschutzhütten hängen dabei maßgeblich von der Größe, Lage und Ausgestaltung der jeweiligen Golfanlage ab. Dabei hat die Blitzschutzhütte den jeweils geltenden aktuellen technischen Erfordernissen zu entsprechen. Eine Haftungsbegrenzung, z. B. durch einen entsprechenden Aushang oder durch schriftliche Vereinbarung eines entsprechenden Haftungsausschlusses, wegen Fehlens oder einer nicht ausreichenden Anzahl von Blitzschutzhütten oder deren unzureichender Ausstattung, ist nicht möglich.“ (aus Magazin Golfmanager 6/2010 Seite 7, Autor: Daniel Witaschek)

Schutzhütte

Für den Standort der Schutzhütte sollten exponierte Stellen (auf Anhöhen, am Waldrand, unter allein stehenden Bäumen) gemieden werden. Ebenso ist es wichtig, dass Schutzhütten im Umkreis von ca. 3 m frei von Hecken, Ästen usw. gehalten werden. Eine Schutzhütte ist nur dann auch bei Gewitter sicher, wenn diese

  • über einen geeigneten Blitzschutz mit entsprechender Potentialsteuerung verfügt,
  • im Fall von elektrisch leitfähigen Systemen (z. B. Elektrokabel) diese in den Potentialausgleich eingebunden sind und
  • die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung von Berührungsspannungen getroffen wurden.

Blitzschutz

Ein Blitzschutzsystem wird umgangssprachlich oft einfach Blitzableiter genannt. Für eine Schutzhütte besteht es, wie in Bild 9.38.1 dargestellt, aus einer Fangeinrichtung auf dem Dach (Fangleitung und/oder Fangstange), einer Ableitung an der Wand (Ableitungsdraht) und einer Erdungsanlage (meist Tiefenerder).

Bild 9.38.1 Gefährdung durch Berührungs- und Schrittspannung

Der Blitzableiter hat die Aufgabe, den Blitz zu fangen und diesen dann gezielt und sicher in den Erdboden zu leiten, um gefährliche Funkenbildung zu vermeiden und so vor Brand und mechanischer Zerstörung zu schützen. Für in der Hütte befindliche Personen besteht eine Gefährdung durch die Ausbildung einer hohen „Blitzspannung“ im Erdboden.

Fachleute bezeichnen dies als Potentialtrichter. Diese lebensgefährliche Spannung kann der Mensch über einen Schritt abgreifen. Sie wird deshalb als Schrittspannung bezeichnet. Auch benötigen die Personen genügend Sicherheitsabstand zum Blitzableiter, um keinen gefährlichen Berührungsspannungen ausgesetzt zu sein (Bild 9.38.1).

Mit relativ geringem Aufwand lassen sich für Schutzhütten wirksame Blitzschutzmaßnahmen errichten, die Golfer oder Wanderer vor den Auswirkungen von Blitzen schützen können. Neben den technischen Maßnahmen ist jedoch auch das ordnungsgemäße Verhalten von Personen bei Gewitter wichtig. So sollte bei Aufkommen eines Gewitters die Schutzhütte frühzeitig aufgesucht werden und diese auch während des Gewitters nicht verlassen werden.

Für die weiteren Betrachtungen wird die häufig übliche Holzbauform von Schutzhütten herangezogen.

Vermeidung von Berührungsspannungen

Um eine gefährlich hohe Berührungsspannung zu vermeiden, muss genügend Sicherheitsabstand zwischen dem Blitzableiter und den in der Schutzhütte befindlichen Personen vorhanden sein. Für die im Bild 9.38.2 dargestellte Schutzhütte von ca. 3 m x 3 m, mit einer Traufhöhe von 3 m und dem dargestellten Blitzableiter sind dafür mind. 10 cm Holzbalken erforderlich.

Bild 9.38.2 Verlegung der Ableitung an den Eckbalken zur Einhaltung des Trennungsabstands

Eine Mindesthöhe der Hütte von ca. 3 m erfüllt den bereits erwähnten Sicherheitsabstand zum Blitzableiter auf dem Dach (Fangleitung oder Fangstange). Allerdings ist es schwerer, genügend Abstand zu den Außenwänden einzuhalten. Deswegen muss die Wand oder die Wandkonstruktion, auf der der Blitzableiter (Ableitungsdraht) zum Erdboden geführt wird, genügend Wandstärke aufweisen (Bild 9.38.2).

Zum Anschluss und zur Kontaktierung des Blitzableiters mit dem Erdboden werden für solche Zwecke meist Tiefenerder (Metallstäbe definierter Länge, dem Einsatzort angepasstes Material) eingesetzt. Die Tiefenerder werden vertikal ca. 9 m tief im Erdreich eingeschlagen (Bild 9.38.2 und Bild 9.38.4).

Bild 9.38.4 Isolierung der Standfläche zur Vermeidung der Schrittspannung: a) durch Asphalt; b) durch Holzboden

Bei blockhausähnlichen Schutzhütten ist die Stärke der Wandkonstruktion i. d. R. gegeben. Anders sieht es bei Schutzhütten aus, die nur dünne Holzwände aufweisen. Hier müssen die Ableitungen unmittelbar an den Außenecken im Bereich der Wandkonstruktion verlegt werden, um die größtmögliche Wandstärke als Sicherheit zu erhalten (Bild 9.38.2). Ein Aufbau ist alternativ als isoliertes Blitzschutzsystem (getrenntes Blitzschutzsystem*) möglich.
(*Hierfür sind umfangreiche Spezialkenntnisse erforderlich. Fragen Sie deshalb dazu eine VDE/VDB-zertifizierte Blitzschutz-Fachkraft (VDE: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., VDB: Verband Deutscher Blitzschutzfirmen e.V.))


Eine weitere Möglichkeit, den für den Blitzschutz notwendigen Sicherheitsabstand für Ableitungen zu beherrschen, ist der Einsatz von hochisolierenden Blitzableitern, wie sie unter dem Handelsnamen CUI-Leitung von DEHN gefertigt werden (Bild 9.38.3). Vor allem bei noch kleineren Hütten als bisher beschrieben ist das unumgänglich.

Bild 9.38.3 Einsatz der hochspannungsfesten CUI-Leitung: a) bei kleiner Schutzhütte mit zwei Fangstangen; b) bei zu dünnen Wandstärken

Vermeidung von Schrittspannungen

In der Schutzhütte selbst darf sich weder durch Blitzeinschläge in den eigenen Blitzableiter noch durch Naheinschläge eine gefährlich hohe Schrittspannung ergeben. Um dies sicher zu stellen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Vermeidung von gefährlichen Schrittspannungen durch Isolierung des Bodens [a]
    Das heißt, der Untergrund muss z. B. mit einer Asphaltschicht von 5 cm Dicke ausgeführt sein. Alternativ kann auch ein Holzboden zum Einsatz kommen, der zum Erdboden genügend Abstand aufweist, um eine ordentliche Durchlüftung zu erhalten und der Holzboden somit unter allen Umständen trocken bleibt. Auch muss ein Durchwuchs mittels geeigneter Maßnahmen dauerhaft vermieden werden (Bild 9.38.4).
  • Vermeidung von Schrittspannungen durch Potentialsteuerung [b]
    Eine alternative Schutzmaßnahme ist die Potentialsteuerung durch das Einbringen eines engmaschigen Metallrasters (z. B. Gittermatte im Fundament / Erdreich mit einer Masche ≤ 0,25 m x 0,25 m) unmittelbar im Erdreich unterhalb des Standbereiches der Personen. Um einen vollständigen Schutz innerhalb von Schutzhütten verschiedenster Größe bieten zu können, müssen die Gittermatten mindestens 1,0 m über die Gebäudeabgrenzungen (inklusive Dachüberstand) hinaus verleget werden. Durch den Einsatz von Gittermatten (Stabdurchmesser 3 – 4 mm, NIRO (V4A), z. B. Werkstoffnummer 1.4571) kann die Korrosionsbeständigkeit sichergestellt werden.
    Zudem muss ein Ring­erder im Abstand von 1,0 m zu den Gittermatten und mit einer Verlegetiefe von 0,5 m eingebracht werden. Zusätzlich sind bei einer eingeschlossenen Fläche des Ringerders von ≤ 78,5 m2 insgesamt mindestens zwei Tiefenerder, bei einer Fläche > 78,5 m2 für jede Ableitung ein Tiefenerder zu installieren (9 m haben sich als vorteilhaft erwiesen). Es wird ein Erdungswiderstand kleiner 10 Ωm empfohlen. Die Ableitungen der Schutzhütte sind direkt mit dem Ring-/Tiefenerder zu verbinden (Bild 9.38.2).

Grundlage der unter b) beschriebenen Schutzmaßnahmen ist ein maximaler spezifischer Erdwiderstand von 2000 Ωm.

Schutzhütten im Schutzbereich einer getrennten Fangeinrichtung

Da ein mit Abstand angebrachter Fangmast (getrennter Blitzschutz) den Einschlagschutz sicherstellt, ist in der Schutzhütte nur noch eine Potentialsteuerung vorzusehen (Bild 9.38.5). Solche Fangmaste werden von DEHN unter der Bezeichnung Tele-Blitzschutzmast mit Schraubfundament (z. B. Art. Nr. 103 121) vertrieben.
Diese Variante des Blitzschutzes wird gerne dort eingesetzt, wo sich bereits eine Schutzhütte befindet, welche jedoch aufgrund ihrer geringen Größe den Trennungsabstand weder zur Fangeinrichtung auf dem Dach noch zu der Ableitung einhalten könnte. Zwischen Tele-Blitzschutzmast und der Schutzhütte ist der erforderliche Trennungsabstand einzuhalten.

Bild 9.38.5 Getrennter Blitzschutz mit Tele-Blitzschutzmast

Schutzhütten aus Metall

In Schutzhütten aus Metall (Dach, Wände und Boden) entsteht keine Gefährdung beim Berühren der Metallkonstruktion. Eine Erdungsanlage sowie ein Metallboden oder Metallgitter als Potentialsteuerung wie beschrieben, müssen vorhanden sein. Dennoch muss dem Aspekt der Durchschmelzung beim Blitzeinschlag Rechnung getragen werden, d. h. es muss eine Mindestmaterialdicke des Daches vorhanden sein (DIN EN 62305-3, Tabelle 3, Dicke t), damit es nicht zu Personengefährdungen kommt. Hat das Metall nicht die erforderliche Dicke, so sind auf dem Dach Fangstangen zu installieren und mit dem Metalldach blitzstromtragfähig zu verbinden.

Fazit

Generell gilt, dass die Schutzhütte erst dann verlassen werden darf, wenn die Gewitterzelle weit genug entfernt ist. Dies ist dann der Fall, wenn ca. 30 Minuten lang kein Donner mehr zu hören ist.

Schutzhütten, ob z. B. auf Golfplätzen oder an Wanderwegen, benötigen sowohl einen Blitzableiter als auch die notwendigen Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung von unzulässig hohen Berührungs- und Schrittspannungen. Wie bereits beschrieben, können diese Maßnahmen mit einfachen Mitteln ausgeführt werden.

Die normativen Grundlagen und ein Gesamtkonzept zum Blitzschutz beinhaltet die Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305). Weitere Informationen zum Blitzschutz erhalten Sie vom Verband Deutscher Blitzschutzfirmen (www.vdb.blitzschutz.com), anerkannten Blitzschutzfachfirmen und unter www.dehn.de. Wichtige Hinweise geben auch die Merkblätter des VDE/ABB (www.vde.com/blitzschutz-publikationen).