Die Fangeinrichtungen eines Blitzschutzsystems haben die Aufgabe, das zu schützende Volumen vor direkten Einschlägen zu bewahren. Sie sind so auszulegen, dass unkontrollierte Einschläge in das zu schützende Gebäude bzw. die zu schützende bauliche Anlage vermieden werden. Durch richtig dimensionierte Fangeinrichtungen werden die Auswirkungen eines Blitzschlages in eine bauliche Anlage kontrolliert verringert.

Fangeinrichtungen können aus folgenden Bestandteilen zusammengefügt und beliebig untereinander kombiniert werden:

  • Stangen
  • gespannte Drähte und Seile
  • vermaschte Leiter.

Bei der Bestimmung der Lage der Fangeinrichtungen des Blitzschutzsystems muss besondere Sorgfalt auf den Schutz von Ecken und Kanten der zu schützenden baulichen Anlage gelegt werden. Dies gilt in höchstem Maße bei Fangeinrichtungen auf Dachflächen und den oberen Teilen von Fassaden. Fangeinrichtungen sind vor allem an Ecken und Kanten anzubringen.
Bei der Festlegung der Anordnung und der Lage von Fangeinrichtungen können drei Verfahren genutzt werden (Bild 5.1.1):

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