Aufzüge finden ihre Verwendung zur Beförderung von Personen und Lasten in allen privaten und gewerblichen Bereichen. Bei geringen Förderhöhen kommen oft hydraulische Aufzüge zum Einsatz, ansonsten Seilaufzüge mit Gegengewichten. Die Geschwindigkeiten von Personenaufzügen beginnen bei ca. 1 m/s, betragen bei mittleren Gebäuden / Hochhäusern bis 8 m/s und erreichen bei Hochhäusern bis zu 17 m/s. Lastenaufzüge erreichen Förderkapazitäten von bis zu 5 Tonnen. 

Aufzüge verfügen über zahlreiche Funktionen:

  • sanftes, durch Frequenzumrichter gesteuertes Anfahren und Abbremsen
  • Verkehrsoptimierungsmaßnahmen (z. B. Vorbeifahren bei Volllast, Vorzugsfahrten, Verhalten von Aufzügen im Brandfall)
  • Energieeinsparfunktionen, welche bei Leerfahrten oder beim Stillstand die Kabinenbeleuchtung und den Ventilator ausschalten
  • Energieeinspeisefunktion, welche bei Lastfahrten zum Erdgeschoss wie auch bei Leerfahrten zu den Obergeschossen die entstandene kinetische Energie ins Netz einspeist.

Diese Funktionen sind nur mittels hochsensibler Elektronik möglich.

Bereits die Hersteller von Aufzugsanlagen setzen zahlreiche Maßnahmen um, damit Einkopplungen auf die Aufzugsverkabelung / -technik auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Ob es metallische und somit schirmend wirkende Verteiler sind oder es die Art der Leitungsführung bzw. -beschaffenheit ist, alle diese Maßnahmen können nicht verhindern, dass leitungsgeführte, transiente Überspannungen die Aufzugsanlage schädigen.

In der Aufzugstechnik werden die peripheren Einheiten (z. B. Stockwerktableaus oder Stockwerksanzeigen) mit konfektionierten, steckbaren Verbindungsleitungen angeschlossen. Eine Überspannungsschutzbeschaltung beschränkt sich somit auf den energietechnischen Netzanschluss, die Telefonleitung und, sofern vorhanden oder vorgesehen, die Aufschaltung der Brandmeldeanlage (Bild 9.7.1).

Bild 9.7.1 Überspannungsschutzbeschaltung eines Aufzugs