Allgemeine Anforderungen

Zeltstädte dienen der vorübergehenden Unterbringung von einer Vielzahl an Personen. Das hierfür erforderliche Schutzkonzept besteht aus technischen und organisatorischen Maßnahmen. Diesbezüglich zählen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Bränden durch geeignete Fangeinrichtungen/Ableiteinrichtungen und die blitzstromtragfähige Beschaltung der Spannungsversorgung zu den technischen Maßnahmen.

Das Verbleiben in den Zelten bzw. ihr Aufsuchen bei herannahendem Gewitter ist ein elementarer Bestandteil der organisatorischen Maßnahmen. Die Berührungs- und Schrittspannungsbetrachtungen erfordern sowohl technische wie auch organisatorische Maßnahmen.

Personen, welche sich auf freiem Areal befinden, sollten die allgemeinen Verhaltensregeln bei Gewittern beachten (Druckschrift DS 661).

Brand- und Überspannungsschutz

Zeltstädte werden fast ausschließlich auf freien Wiesen-/Rasenflächen errichtet, daher ist es möglich, dass eine Vielzahl von Zelten über einschraubbare Tele-Blitzschutzmaste vor Blitz­einschlägen geschützt werden. So können 11 m hohe Tele-Blitzschutzmaste im Stadt- und Vorstadtgebiet bei Windlastzone 1 bzw. 2 und Blitzschutzklasse III eine quadratische, mit Zelten versehene Fläche von 35 m x 35 m vor Blitzeinschlägen schützen (Bild 9.37.1).
Die erforderliche Erdung eines Tele-Blitzschutzmastes erfolgt über einen Tiefenerder, welcher bei den üblichen Nutzungszeiträumen einer Zeltstadt und auch aus Korrosionssicht, in der Ausführung Stahl verzinkt 25 mm Durchmesser eingesetzt werden kann.

Bild 9.37.1 Zeltstadt auf einem Areal von ca. 35 m x 35 m, geschützt im Stadt- und Vorstadtgebiet bei Windlastzone 1 bzw. 2 und Blitzschutzklasse III mittels 4 Tele-Blitzschutzmaste (h = 11 m)

Um eine Brandgefährdung durch leitungsgebundene Blitzströme zu vermeiden und den Überspannungsschutz sicherzustellen, sind Kombi-Ableiter Typ 1 mit ausreichendem Blitzstromtragvermögen in das Telefon- und Niederspannungskabel einzubauen. Für diese Kombi-Ableiter ist ebenfalls ein Tiefenerder erforderlich.
Ohne diese Maßnahme läuft man Gefahr, dass die Telefonanbindungen bzw. die wichtigen elektrischen Betriebsmittel und auch die Haupt-, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung zerstört werden.

Berührungs- und Schrittspannungsschutz

Die Aussagen zum Berührungs- und Schrittspannungsschutz werden für Blitzschutzanlagen in der DIN EN 62305-3:2011-10 unter 8.1 und 8.2 behandelt. Sowohl für 8.1 wie auch für 8.2 werden drei gleichlautende Möglichkeiten (a, b, c) aufgezeigt, wobei die Möglichkeit b) vom Deutschen Normungskomitee K 251 nicht nachvollzogen werden kann. Somit sind die Aussagen zu a) oder c) anzuwenden.

Die Aussage a) beschreibt hierbei die Forderung, dass Personen bei bestimmungsgemäßen Betriebsbestimmungen > 3 m von den Ableitungen entfernt sein müssen oder unter c), dass der Übergangswiderstand der oberflächigen Bodenschicht innerhalb von 3 m um die Ableitungen nicht kleiner als 100 kΩ betragen darf.

Stellt man nun die Tele-Blitzschutzmaste in einem Abstand von > 3 m von den Zelten auf, wird die normative Forderung nach 8.1 a) und 8.2 a) bereits erfüllt. Eine Abtrassierung um die Tele-Blitzschutzmaste hebt den 3 m Bereich optisch noch hervor. Weiterhin verfügen die zum Einsatz kommenden Zelte über feste Böden bzw. Bodenbelagsstrukturen, welche in der Regel noch einen sehr hohen Erdübergangswiderstand haben. Hierdurch wird noch eine zweite Sicherheit eingebracht, die jedoch eventuell nicht die 100 kΩ gemäß 8.1 c) und 8.2 c) erreicht, aber für eine zusätzliche Sicherheit sorgt.

Durch eine entsprechende Führung der Verkehrswege, welche ebenfalls einen Abstand von > 3 m von den Tele-Blitzschutzmasten aufweisen müssen, wird auch hier die normative Forderung nach 8.1 a) und 8.2 a) bereits erfüllt. Werden diese Verkehrswege zudem asphaltiert (> 5 cm) oder in Form von metallischen Fahrbahnplatten ausgeführt, ist der Schrittspannungsschutz ebenfalls gegeben.

In Analogie zu Blitzschutzsystemen bei Gebäuden können die beschriebenen Maßnahmen das Risiko für Zeltstädte nur dann auf ein akzeptables Maß reduzieren, wenn alle technischen und organisatorischen Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, dass die allgemeinen Verhaltensregeln bei Gewittern in einer allgemein verständlichen Form an die dort lebenden Personen wiedergegeben werden (bildhaft).