Der Blitzschutz-Potentialausgleich fordert, dass alle metallenen leitenden Teile wie Leitungsadern/-schirme am Gebäudeeintritt möglichst niederimpedant in den Potentialausgleich einbezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Antennenleitungen (Bild 6.3.1), Telekommunikationsleitungen mit metallenen Leitern, aber auch Lichtwellenleiteranlagen mit metallenen Elementen. Die Leitungen werden mit Hilfe von blitzstromtragfähigen Elementen (Ableiter und Schirmanschlusstechnik) angeschlossen. Ein günstiger Installationsort ist der Übergabepunkt von gebäudeüberschreitender auf gebäudeinterne Verkabelung. Sowohl die Ableiter als auch die Schirmanschlusstechnik sind entsprechend der zu erwartenden Blitzstromparameter auszuwählen.

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