Eine Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, Gebäude vor direkten Blitzeinschlägen und eventuellem Brand oder vor den Auswirkungen des eingeprägten Blitzstromes (nicht zündender Blitz) zu schützen.
Wenn nationale Vorschriften, wie z. B. die Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer, Sonderverordnungen oder Sonderrichtlinien Blitzschutzmaßnahmen fordern, müssen diese beachtet werden (Bild 3.1.1).
Soweit diese Vorschriften keine Blitzschutzklasse spezifizieren, wird mindestens ein Blitzschutzsystem der Schutzklasse III der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) empfohlen. Prinzipiell sollte eine Risikoanalyse zur Gesamtbeurteilung erfolgen, welche in DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) beschrieben wird (s. Kapitel 3.2.1).

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