Tankstellen sind durch Blitzeinschläge und Überspannungen besonders gefährdet. Leit- und Anzeigesysteme reagieren ex­trem empfindlich hierauf. Die Notwendigkeit eines Blitzschutzsystems für Tankstellen ist u. a. auf der Basis einer Gefährdungsanalyse nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2152 Teil 3), den VDE-Bestimmungen und den brandschutztechnischen Forderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) zu ermitteln.

So schreibt die BetrSichV vor, dass jegliche Zündquellen ausgeschlossen werden müssen. Einige LBO formulieren wie folgt: „Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“

Zur Beurteilung einer Gefährdung kann die Risikoanalyse im Teil 2 der Blitzschutznorm (DIN EN 62305-2) genutzt werden. Anlagenspezifische Parameter bestimmen das vorhandene Risiko einer baulichen Anlage. Sind die ermittelten Werte der Risiken höher als die in der Norm aufgeführten akzeptierbaren Werte, so sind Maßnahmen (äußerer Blitzschutz, Überspannungsschutz, Brandmeldetechnische Sicherheits- u. Schutzsys­teme usw.) zu wählen, welche die zu hohen vorhandenen Risiken auf akzeptierbare Risiken reduzieren. Bereits in der DIN VDE 0100-100 ist die Aussage zu finden, dass Sachwerte gegen Schäden durch Überspannung als Folge atmos­phärischer Einwirkungen oder Schalthandlungen geschützt sein müssen.

Die hier vorgeschlagenen Überspannungsschutzgeräte beziehen sich auf einen Einbau außerhalb evtl. vorhandener Ex-Zonen (Zone 0, 1 und 2). Befinden sich die Überspannungsschutzgeräte innerhalb von Ex-Zonen, muss durch entsprechende Maßnahmen (z. B. zugelassene Gehäuse und/oder zugelassene Überspannungsschutzgeräte) sichergestellt werden, dass keine Zündung erfolgt.
Die außerhalb des Tankstellengebäudes befindlichen elektrischen Einrichtungen werden vor Ort und am Gebäudeeintritt mit Blitzstrom-Ableitern beschaltet.

Grundvoraussetzung für einen Schutz vor direkten Blitzeinschlägen ist ein nach DIN VDE fachgerecht ausgeführter äußerer Blitzschutz in Kombination mit einem konsequenten Blitzschutz-Potentialausgleich und zusätzlichen Überspannungsschutzmaßnahmen. Die zu dem Bild 9.34.1 dazugehörige Tabelle zeigt die Überspannungsschutzgeräte, die sich für die Beschaltung der verschiedenen Schnittstellen und Systemkomponenten eignen.

Bild 9.34.1 Tankstellenanlage mit Blitzschutzsystem, vermaschter Erdungsanlage, Schutz- und Funktionspotentialausgleich und Überspannungsschutzmaßnahmen

(Tabelle 9.34.1)

Typ Info Art.-Nr.
1 DV ZP TT 255 Erdung 16 mm2 Cu 900 391
2 DSH TT 2P 255 Erdung 16 mm2 Cu 941 110
3 DSH TT 275 Erdung 16 mm2 Cu 941 310
4 SFL PRO 6X 909 250
5 DBX TC 180 Erdung 2,5 mm2 Cu 922 210
6 DPA M CLE RI 458 48 292 121
7 EXFS 100 923 100
8 BXT ML2 BE S 24
+ BXT BAS
Erdung 6 mm2 Cu 920 224
+ 920 300
9 BXT ML2 BE HFS 5
+ BXT BAS
Erdung 6 mm2 Cu 920 270
+ 920 300
10 DGA FF TV Erdung 4 mm2 Cu 909 703
11 BVT KKS ALD 75 Erdung 4 mm2 Cu 918 420
Tabelle 9.34.1

Wichtig ist, dass alle Metallkonstruktionen (z. B. Rohrleitungen, Zapfsäulengehäuse, Tanks) zusammengeschlossen und mit der Erdungsanlage des Tankstellengebäudes verbunden werden (vermaschte Erdungsanlage). Die Erdungsanlage sollte nach DIN EN 62305-3 einen Erdungswiderstand < 10 Ω haben (Empfehlung). Tankanlagen mit einem kathodischen Korrosionsschutz dürfen nur über Ex-Funkenstrecken mit der Erdungsanlage verbunden werden.

Die im Bild 9.34.1 und in Tabelle 9.34.1 beschriebenen Bussysteme, Sensoren und informationstechnischen Anschlüsse wurden beispielhaft aufgeführt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Errichtung sind ausschließlich die Angaben der jeweiligen Detailplanung und die Vorgaben und Hinweise der abnehmenden Institution maßgebend.