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Nutzen Sie unser E-Learning-Angebot, wenn Sie noch mehr zum Thema Blitz- und Überspannungsschutz wissen wollen.
9.34
Überspannungsschutz für Tankstellen
Tankstellen sind durch Blitzeinschläge und Überspannungen besonders gefährdet. Leit- und Anzeigesysteme reagieren extrem empfindlich hierauf. Die Notwendigkeit eines Blitzschutzsystems für Tankstellen ist u. a. auf der Basis einer Gefährdungsanalyse nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2152 Teil 3), den VDE-Bestimmungen und den brandschutztechnischen Forderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) zu ermitteln.
So schreibt die BetrSichV vor, dass jegliche Zündquellen ausgeschlossen werden müssen. Einige LBO formulieren wie folgt: „Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“
Zur Beurteilung einer Gefährdung kann die Risikoanalyse im Teil 2 der Blitzschutznorm (DIN EN 62305-2) genutzt werden. Anlagenspezifische Parameter bestimmen das vorhandene Risiko einer baulichen Anlage. Sind die ermittelten Werte der Risiken höher als die in der Norm aufgeführten akzeptierbaren Werte, so sind Maßnahmen (äußerer Blitzschutz, Überspannungsschutz, Brandmeldetechnische Sicherheits- u. Schutzsysteme usw.) zu wählen, welche die zu hohen vorhandenen Risiken auf akzeptierbare Risiken reduzieren. Bereits in der DIN VDE 0100-100 ist die Aussage zu finden, dass Sachwerte gegen Schäden durch Überspannung als Folge atmosphärischer Einwirkungen oder Schalthandlungen geschützt sein müssen.
Die hier vorgeschlagenen Überspannungsschutzgeräte beziehen sich auf einen Einbau außerhalb evtl. vorhandener Ex-Zonen (Zone 0, 1 und 2). Befinden sich die Überspannungsschutzgeräte innerhalb von Ex-Zonen, muss durch entsprechende Maßnahmen (z. B. zugelassene Gehäuse und/oder zugelassene Überspannungsschutzgeräte) sichergestellt werden, dass keine Zündung erfolgt. Die außerhalb des Tankstellengebäudes befindlichen elektrischen Einrichtungen werden vor Ort und am Gebäudeeintritt mit Blitzstrom-Ableitern beschaltet.
Grundvoraussetzung für einen Schutz vor direkten Blitzeinschlägen ist ein nach DIN VDE fachgerecht ausgeführter äußerer Blitzschutz in Kombination mit einem konsequenten Blitzschutz-Potentialausgleich und zusätzlichen Überspannungsschutzmaßnahmen. Die zu dem Bild 9.34.1 dazugehörige Tabelle zeigt die Überspannungsschutzgeräte, die sich für die Beschaltung der verschiedenen Schnittstellen und Systemkomponenten eignen.
Bild 9.34.1
Tankstellenanlage mit Blitzschutzsystem, vermaschter Erdungsanlage, Schutz- und Funktionspotentialausgleich und Überspannungsschutzmaßnahmen
Wichtig ist, dass alle Metallkonstruktionen (z. B. Rohrleitungen, Zapfsäulengehäuse, Tanks) zusammengeschlossen und mit der Erdungsanlage des Tankstellengebäudes verbunden werden (vermaschte Erdungsanlage). Die Erdungsanlage sollte nach DIN EN 62305-3 einen Erdungswiderstand < 10 Ω haben (Empfehlung). Tankanlagen mit einem kathodischen Korrosionsschutz dürfen nur über Ex-Funkenstrecken mit der Erdungsanlage verbunden werden.
Die im Bild 9.34.1 und in Tabelle 9.34.1 beschriebenen Bussysteme, Sensoren und informationstechnischen Anschlüsse wurden beispielhaft aufgeführt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Errichtung sind ausschließlich die Angaben der jeweiligen Detailplanung und die Vorgaben und Hinweise der abnehmenden Institution maßgebend.