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9.15
Sicherheitsanforderungen bei Kabelnetzen für Fernsignale, Tonsignale und interaktive Dienste
Konventionelle SAT- und terrestrische Antennen werden heute fast ausschließlich auf Dächern von baulichen Anlagen installiert. Daher sieht die DIN EN 60728-11 neben dem Potentialausgleich und dem Blitzschutz-Potentialausgleich des Leitungsnetzes (Kabelschirme) auch Erdungsmaßnahmen vor. Diese Norm hat ihren Anwendungsbereich üblicherweise bei ortsfesten Anlagen und Geräten. Obwohl normativ möglich, werden in diesem Schutzvorschlag die ebenfalls zum Anwendungsbereich gehörenden beweglichen Anlagen (z. B. Wohnmobile) nicht behandelt. Prinzipiell gilt, dass Antennen, welche nach dieser Norm errichtet werden, nicht die Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit erhöhen und dass geerdete Antennenstandrohre kein Ersatz für eine Blitzschutzanlage sind.
Erdungsanlage
Als Erdungsanlage sind entweder der Fundamenterder, zwei Horizontalerder (Banderder) mit je 2,5 m Länge und einem Winkel > 60 °, ein Vertikalerder (Staberder) mit einer Länge von 2,5 m oder zwei Vertikalerder mit je einer Länge von 1,5 m in einem Abstand von 3 m zulässig (Bild 9.15.1). Prinzipiell gilt zu beachten, dass Erdungsanlagen mit der Haupterdungsschiene (HES) zu verbinden sind. Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50 mm2 Kupfer oder 90 mm2 feuerverzinkter oder rostfreier Stahl.
Das Kabelnetz ist aus Sach- und Personenschutzgründen in den Schutzpotentialausgleich des Gebäudes einzubeziehen. Der Mindestquerschnitt hierfür beträgt bei mechanisch geschützter / ungeschützter Verlegung mindestens 2,5 mm2 / 4 mm2 Kupfer. Diese Maßnahme ist aufgrund der netzseitigen Ableitströme erforderlich, die von Geräten auf das Kabelnetz gespeist werden. Deshalb sind alle in ein Gebäude eingeführten Kabel (Bild 9.15.2) an den Schutzpotentialausgleich anzuschließen (Ausnahme: galvanische Trennung des Innen- und Außenleiters). Im Falle eines Ausbaus von aktiven und passiven Geräten (z. B. Verstärker, Abzweiger) sind die angeschlossenen Kabelschirme vor dem Ausbau untereinander zu verbinden und die Innenleiter zu isolieren. Besonders sind die mit dem Kabelnetz in Verbindung stehenden netzgespeisten Geräte der Schutzklasse I zu beachten. Sofern nicht ein durchgängiges TN-S-System aufgebaut ist, kann die Netzunsymmetrie und auch die Aufsummierung der harmonischen Oberschwingungen zu Schirmströmen führen, welche Funktionsstörungen und Brände verursachen können.
Bild 9.15.2
Schutzpotentialausgleich des Kabelnetzes und der Geräte
Inneres Schutzsystem
Der innere Blitzschutz sichert das Gebäudeinnere, insbesondere die elektrischen Anlagen und elektronischen Geräte. Hauptmaßnahme des inneren Blitzschutzes ist der Potentialausgleich über den 4 mm2 Kupferleiter sowie mittels Überspannungs-Schutzeinrichtungen zwischen Innen- und Außenleiter, um eine Funkenbildung zu vermeiden.
Schutz gegen Überspannungen
Das Schutzziel der in der Norm dargestellten Überspannungsschutzbeschaltung der Kopfstelle lässt sich in Analogie auch auf äquivalente Anlagen übertragen (Bild 9.15.3). Die ebenfalls in der Norm dargestellte Überspannungsschutzbeschaltung für eine Einzelwohneinheit schützt vor induktiven Kopplungen zum Teilnehmergerät und lässt sich gemäß der Anmerkung in der Norm auch für die Anschlüsse in Mehrfamilienhäusern einsetzen.
Bild 9.15.3
Antennenanlage mit Potentialausgleich am Anlagentiefpunkt und Überspannungsschutzbeschaltung
Antennen im Gebäude oder unterhalb des Daches
Antennenanlagen in einem Gebäude und solche, die mind. 2 m unterhalb des Daches liegen und nicht weiter als 1,5 m aus der Wand hervorstehen (Bild 9.15.4), müssen nicht über einen Erdungsleiter geerdet werden. Der Potentialausgleich ist jedoch in der beschriebenen Weise erforderlich.
Bild 9.15.4
Antennenanordnungen, die keine Erdung erfordern
Gebäude mit Blitzschutzanlage
Die folgenden Betrachtungen sind in Analogie mit dem Schutzziel der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 und somit in Verbindung mit der sogenannten „besten Lösung“ der Antennennorm erstellt worden. Bei Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage ist die Antennenanlage im Schutzbereich einer vorhandenen Fangeinrichtung zu platzieren (Bild 9.15.5) bzw. durch eine isoliert angebrachte Fangstange mit DEHNiso-Distanzhalter (Bild 9.15.6) oder durch eine DEHNcon-H-Lösung zu schützen (Bild 9.15.7). In allen vorstehend genannten Fällen sind zusätzlich die Endanschlüsse der koaxialen Leitungen am tiefsten Punkt (z. B. am Abzweiger) über einen Potentialausgleichsleiter mit einem Mindestquerschnitt von 4 mm2 Kupfer an die Haupterdungsschiene anzuschließen, um eine Gefährdung durch Induktionsschleifen zu reduzieren.
Bild 9.15.5
Antennenanlage im Schutzbereich einer vorhandenen Fangeinrichtung Bild 9.15.6
Antennenanlage mit isoliert angebrachter Fangstange durch DEHNiso-Distanzhalter (Isolierstrecke aus glasfaserverstärktem Kunstoff (GFK)) Bild 9.15.7
Antennenanlage mit hochspannungsfester isolierter Leitung DEHNcon-H
Gebäude ohne Blitzschutzanlage
Die Maßnahmen einer Antennenerdung sind nicht für den vorsorglichen Blitzschutz von Gebäuden oder anderen Bauwerken bestimmt. Für Gebäude ohne Blitzschutzanlage besteht die Forderung zur Erdung des Antennenmastes. Der Erdungsleiter muss geradlinig und senkrecht verlegt werden und ist mindestens in 16 mm2 Kupfer (keine Feindrahtleiter), 25 mm2 isoliertem Aluminium oder 50 mm2 Stahl auszuführen (Bild 9.15.8). Die Anschlüsse des Potentialausgleichsleiters, z. B. an Bandrohrschellen und an Potentialausgleichsschienen, müssen für Blitzströme ausgelegt und nach DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) geprüft sein. Er wird in einem möglichst weiten Abstand zu Leitungen und geerdeten Systemen verlegt, da im Blitzeinschlagsfall die gleichen physikalischen Zusammenhänge auftreten, wie sie für die Einhaltung des Trennungsabstands beim äußeren Blitzschutz betrachtet werden müssen. Als Erdungsleiter dürfen zudem natürliche Bestandteile des Gebäudes / der Anlage verwendet werden, sofern sie als erlaubt, elektrisch leitfähig und hinsichtlich ihrer Abmessungen als äquivalent zu den Standard-Erdungsleitern bewertet werden können. Auch hier erfolgt der bereits beschriebene Potentialausgleich, jedoch ohne den Anschluss der Kabelschirme am tiefsten Punkt zur Haupterdungsschiene.
Bild 9.15.8
Antennenerdung mit Überspannungsschutzbeschaltung
Einen effektiveren Schutz vor den Auswirkungen eines Blitzeinschlages gegenüber einer Antennenmasterdung bietet auch hier eine DEHNcon-H-Lösung, bei der die hochspannungsfeste isolierte Ableitung bis zur Erdungsanlage geführt wird. Die erforderliche mastseitige Absteuerung erfolgt hierbei über den ohnehin vorhandenen Schutzpotentialausgleichsleiter (Bild 9.15.9).
Bild 9.15.9
Antennenanlage mit hochspannungsfester Leitung DEHNcon-H und Überspannungsschutzbeschaltung
Gebäude mit BK-Anschluss
Bei dem als Kabel in das Gebäude eingeführten BK-Anschluss ist immer mit einer Bedrohung durch Blitzströme zu rechnen, weshalb hier ausschließlich blitzstromtragfähige Überspannungsschutzgeräte wie der DEHNgate GFF TV zum Einsatz kommen (Bild 9.15.10).
Bild 9.15.10
BK-Anschluss mit Überspannungsschutzbeschaltung