Um den Blitz als Störgröße zu definieren, werden Gefährdungspegel von I bis IV festgelegt. Für jeden Gefährdungspegel wird ein Satz von

  • Maximalwerten (Dimensionierungskriterien, die verwendet werden, um Blitzschutzkomponenten so auszulegen, dass sie den zu erwartenden Ansprüchen gewachsen sind) und
  • Minimalwerten (Auffangkriterien, die notwendig sind, um die Bereiche bestimmen zu können, die mit hinreichender Sicherheit vor direkten Blitzeinschlägen geschützt sind (Blitzkugelradius))

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